Begleiteter Umgang

§1684 sowie §1685 BGB · §18 SGB VIII

Unterstützendes Angebot für getrennt lebende Familien

Dabei geht zum einen darum, beiden Elternteilen den Kontakt mit dem/den Kind/Kindern zu ermöglichen, zum anderen um die Umsetzung des Umgangsrechts des/der Kindes/Kinder mit beiden Eltern.

Der begleitete Umgang dient dabei vor allem als Möglichkeit, den Kontakt bei strittigen und konfliktreichen Beziehungen zu ermöglichen.

Auch die erneute Kontaktanbahnung bei längeren Unterbrechungen ist Teil dieser Arbeit.

Unterstützung bei der Umsetzung familienrichterlicher Weisungen und Beschlüsse.

Zielgruppe

Eltern, die dem/den Kind/Kindern den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil weiter ermöglichen möchten, dies aber aus eigener Kraft aktuell nicht leisten können.

Ziele werden im Hilfeplangespräch mit den Eltern besprochen.

Im Rahmen dieser Arbeit ist es unsere Motivation, mit Eltern sinnvolle, konsens- und zukunftsorientierte Regelungen für den Umgang mit dem/den Kind/Kindern zu entwickeln.

In der Beratung ist uns dabei die Trennung von Eltern- und Paarebene wichtig.

Personelle Ressourcen

Wir setzten im begleiteten Umgang pädagogisches Fachpersonal und auf Anfrage und bei Bedarf einen ausgebildeten Therapiehund mit professioneller Führung ein.

Methoden

Wir arbeiten auf Basis systemischer Methoden in der Beratung und Begleitung mit dem vor­rangigen Ziel, die vorhandenen Ressourcen der KlientInnen sichtbar zu machen und zu fördern.

Sinnvolle erlebnispädagogische Angebote im Rahmen der begleiteten Umgänge. Tiergestützte Angebote.

Bei Bedarf eines neutralen Ortes stellen wir zudem kindgerechte Räume für die Besuchs­kontakte zur Verfügung.

This article was updated on 9 Mai 2024